Können Lebens-/Rentenversicherungen immer noch als Finanzierungsinstrument eingesetzt werden?
"Ja!" - denn durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sind seit dem 01.01.2005 neu abgeschlossene Versicherungsverträge immer noch steuerlich begünstigt. Gemäß der „12/62-Regel" sind die Hälfte
der Erträge (50%) steuerfrei, wenn
- die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und
- nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird.
Die GIA-Tilgungsoptimierung vereint die Vorteile eines
- Annuitätendarlehens (laufende Darlehenstilgung) mit denen der
- Tilgungsaussetzung (endfällige Tilgung des Darlehens)
Die Kombination einer Lebens-/Rentenversicherung mit zinsgünstigen Policendarlehen zur Refinanzierung von langfristigen Investitionsdarlehen ermöglicht es, die Nettofinanzierungskosten um bis zu 50% zu senken.
Einsatzmöglichkeiten für das Zinsverbilligungs- bzw. Umschuldungs-System:
Die GIA-Tilgungsoptimierung bietet sich überall dort an, wo Darlehenszinsen entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, z.B. bei
- Darlehen für vermietetes Wohn- und Gewerbeeigentum
- Umschuldung von bestehenden Krediten, z.B. Tilgungsstreckung
Mit der GIA-Tilgungsoptimierung kann der Netto-Liquiditätsaufwand für bestehende oder geplante Investitionen deutlich reduziert und die Flexibiliät deutlich erhöht werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!